- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Vorsitzender Richter am Finanzgericht Frank Amendt neuer Vizepräsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
WeiterlesenSeit 03. November 2020 ist der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Frank Amendt neuer Vizepräsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße.
Herr Amendt wurde am 21. August 1963 in Worms geboren. Er studierte nach Abschluss einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) an der Universität in Mainz Rechtswissenschaften und legte im November 1995 sein Zweites Staatsexamen ab.…
Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen
WeiterlesenMit rechtskräftigem Urteil vom 7. Mai 2020 (3 K 2036/19) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.
Im Oktober 2015 beauftragten die Kläger (= Eheleute) ein Massivbau-Unternehmen mit der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung auf…
Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 6. Mai 2020 (2 K 1851/18) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz der Klage eines Vaters auf Gewährung von Kindergeld für seinen erwachsenen behinderten Sohn stattgegeben und entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der…
Feuerwehrmann hat keine sog. „erste Tätigkeitsstätte“
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 28. November 2019 (6 K 1475/18) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sog. „erste Tätigkeitsstätte“ hat mit der Folge, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen…
Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, so dass die Ortsgemeinde auch keinen Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses geltend machen kann.
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 18. September 2019 (3 K 1555/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die entgeltliche Überlassung eines Gemeinschaftshauses einer Ortsgemeinde an Vereine und Privatpersonen nicht umsatzsteuerpflichtig ist und dass die Ortsgemeinde deshalb für die Errichtung und den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses auch keinen Vorsteuerabzug (= Abzug der in Rechnungen anderer Unternehmer…