Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
werden auf fünf Jahre durch einen Wahlausschuss nach Vorschlagslisten gewählt (die letzte Wahl fand am 04.12.2020 statt). Die Wahlvorschläge stammen von Berufsvertretungen und Verbänden.
Die Urteile der Senate des Gerichts ergehen in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, die das gleiche Stimmrecht haben wie die Berufsrichter. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter/-innen nicht mit.
In der Finanzgerichtsbarkeit haben die ehrenamtlichen Richter/-innen einen hohen Stellenwert. Sie betrachten den Streitfall aus ihrer Sicht und bereichern mit ihrem individuellen Fachwissen und ihrer Lebenserfahrung die Arbeit der Berufsrichter.