Prozesskostenhilfe
Jedem Bürger ist gerichtlicher Rechtsschutz verfassungsrechtlich garantiert.
Deshalb besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht nur von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sondern auch von der Erfolgsaussicht der Klage bzw. des Antrags abhängig.
Weitere Einzelheiten können Sie dem "Hinweisblatt/Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenshilfe" entnehmen.