Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Digitalisierung der Justiz | ejustice.rlp.de
Informationen zur Aktualisierung des Internetauftritts zu eAkte und zum elektronischen Rechtsverkehr
Seit dem 22. November 2017 informiert der Internetauftritt www.ejustice.rlp.de über das Programm eJustice rlp und die Digitalisierung der Justiz. Der Internetauftritt richtet sich insbesondere an die externen Kommunikationspartner der rheinland-pfälzischen Justiz und hält Informationen zur elektronischen Akte, zum elektronischen Rechtsverkehr und zu weiteren digitalen Serviceangeboten der Justiz bereit. Mit fast 300.000 Seitenabrufen ist www.ejustice.rlp.de eine zentrale Kampagnenseite der Justiz.
Zum 8. April 2024 erfährt die Seite einen sog. Relaunch. Mit diesem geht eine umfas-sende Neugestaltung der Inhalte und des Layouts der Seite einher. Die bereitgestellten Informationen sind auch für die Bediensteten der Justiz von besonderem Interesse. Die Informationen sind zielgruppenorientiert aufbereitet worden. Denn viele Berufsträger, Vertreterinnen und Vertreter anderer Behörden oder Bürgerinnen und Bürgern stellen im Zusammenhang mit der elektronischen Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr Fragen an die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, wie zum Beispiel:
- Welche Behörden und Gerichte haben die eAkte bereits eingeführt?
- Wo finden sich die Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der eAkte?
- Wie kann man elektronische Akteneinsicht nehmen?
- Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen muss ich als Berufsträger für die Kommunikation mit der Justiz beachten?
- Dürfen Behörden Schriftsätze oder Unterlagen noch in Papierform bei Gericht einreichen?
- Kann eine Privatperson rechtssicher mit der Justiz kommunizieren? Wenn ja, wie?
- Welche digitalen Serviceangebote hält die Justiz in Rheinland-Pfalz sonst noch vor und wie kann man sie nutzen?
Der Internetauftritt www.ejustice.rlp.de liefert kompakt und an zentraler Stelle Antworten auf diese und auf viele andere Fragen.