Kläger/Beklagte

Im Verfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist der Steuerbürger immer Kläger, Beklagter ist in der Regel immer das Finanzamt, das Hauptzollamt  bzw. die Familienkasse. Einen Vertretungszwang gibt es nicht, wenngleich häufig Rechtsanwälte und Steuerberater als Prozessbevollmächtigte auftreten.