Zeugenkontaktstelle

Zeugen leisten einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was können wir für Sie tun?

 

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer »ersten Hilfe« durch RAT & TAT vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

"Rat": Information

  •   Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,

  •   allgemeine Erläuterungen, jedoch ohne Rechtsberatung,
    - der Ladung,
    - des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
    - der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,

  •  Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
     

"Tat": Praktische und fürsorgliche Hilfen

 

  • Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,

  • Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,

  • Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,

  • allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,

  • notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,

  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Wann und wo sind wir für Sie da?

 

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfugung.

Die Zeugenkontaktstelle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz finden Sie in unserem Dienstgebäude (Robert-Stolz-Str. 20, in 67433 Neustadt) im 6. Obergeschoss Zimmer-Nr. 610.
Sie ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Walter-Nehr zur Verfügung.
Telefon: 06321/401-204