Rechtsmittel
Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München.
Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München.