Rechtsanstragstelle

Die Rechtsantragstelle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nimmt Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. 

Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.


WICHTIG: Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme Originale und Kopien der bereits ergangenen Bescheide und auch Einspruchsentscheidungen mit!

 


Öffnungszeiten:

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr  und von 13.30 - 15.00 Uhr 

FR: 9.00 - 12.00 Uhr.

Die Kontaktdaten der Rechtsantragstelle finden Sie hier.

 

Selbstständige Klageerhebung/Antragstellung

Sie können selbstständig - ohne Rechtsbeistand - bei uns Klage erheben/einen Antrag stellen.

Hierfür haben wir Ihnen zwei Vordrucke für Sie zum Download bereitgestellt. Es besteht kein Formzwang, d.h. Sie sind nicht an die Nutzung der Vordrucke gebunden. Diese sollen Ihnen nur eine Hilfe sein.

 

Notwendige Klage- und Antragsinhalte sind:

-          Adresse des Klägers/Antragstellers

-          Beklagtes Finanzamt/beklage Familienkasse

-          Steuernummer/Kindergeldnummer

-          Gegen welche Entscheidung sich die Klage richtet

-          Klageantrag oder Aussetzungsantrag

-          Klagebegründung (kann auch nachgereicht werden)

-          Datum und Unterschrift

-          Anlage: Kopie der angefochtenen Bescheide/Einspruchsentscheidungen

 

Die Klage/der Aussetzungsantrag kann per unterschriebenem Fax (Telefax: 06321-401-355) oder postalisch erhoben werden. 

Die Klage und der Aussetzungsantrag können nicht per E-Mail erhoben werden!

WICHTIG: Bei Klageerhebung und Antragstellung entstehen Gerichtskosten, für welche grundsätzlich eine Vorauszahlungspflicht besteht! Weitere Informationen zu den Gerichtskosten und der Vorschusspflicht finden Sie hier.

Vordruck Aussetzung der Vollziehung