Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nimmt Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.
Eine Antragsaufnahme ist möglich von Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr  und von 13.30 - 15.00 Uhr  sowie an Freitagen: 9.00 - 12.00 Uhr.
 
Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme die bereits ergangenen Bescheide - auch Einspruchsentscheidungen - mit.

Die Kontaktdaten der Rechtsantragstelle finden Sie hier.