Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur Berufsausbildung eines Juristen.
WeiterlesenMit Urteil zum Kindergeldrecht vom 20. November 2009 (Az.: 5 K 2456/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Tätigkeit im Bundesvorstand eines - einer politischen Partei nahe stehenden – Studentenverbandes (SV) zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gezählt werden kann.
Im Streitfall hatte der Sohn (S) des Klägers ab dem Wintersemester 2005/2006 an einer Universität ein Studium…
Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die zahlenden Eltern.
WeiterlesenMit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 3. November 2009 (Az.: 6 K 1358/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern (Kläger) für die Schulden ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
In ihrer Einkommensteuererklärung 2005 machten die Kläger die Zahlungen von Umsatzsteuerschulden für ihre seit 2004 geschiedene Tochter in Höhe von fast 23.000 € als…
Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico können abzugsfähige Werbungskosten sein.
WeiterlesenMit Urteil vom 23. September 2009 zur Einkommensteuer 2005 (Az.: 2 K 1025/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der häufig vorkommenden Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Sprachkurse/Sprachreisen steuerlich als Werbungskosten (WK) berücksichtigungsfähig sein können.
Der Kläger ist als Steward bei einer Fluglinie angestellt und strebte die Position eines Chefstewards (Purser) an. Das…
Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines angeblichen Makels der Kinderlosigkeit.
Mit Urteil vom 15. September 2009 zur Einkommensteuer 2002 hat das Finanzgericht – FG –Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 1841/06) zu der Frage Stellung genommen, ob Adoptionskosten steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden können.WeiterlesenIm Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2002 machten die Kläger für die Adoption ihres Sohnes Kosten in Höhe von über 18.000.- € bei den außergewöhnlichen Belastungen…
Kein Anspruch auf Auslagenersatz – hier: 18,90 € - für Bank bei Vorlage von Kontoauszügen an Finanzamt (FA).
Wegen eines vergleichsweise geringfügigen Betrages in Höhe von 18,90 € musste sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit komplizierten Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und anderen öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen auseinandersetzen (Urteil vom 18. Juni 2009, Az.: 4 K 2619/07).WeiterlesenDie Besonderheit des Falles liegt darin, dass dem FA vom Gesetzgeber – in bestimmten Fällen - die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte…