Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1989/12) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass „Erpressungsgelder“ nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden können.WeiterlesenIn ihrer Einkommensteuererklärung für 2011 machten die Kläger (u.a.) Aufwendungen für ein „Ermittlungsverfahren wegen Erpressung“ in Höhe von rund 14.500 € (incl.…
Zur Buchführungspflicht von Fahrlehrern
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1227/13) entschieden, dass das Finanzamt eine Gewinnzuschätzung vornehmen darf, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt.WeiterlesenDer Kläger betrieb im Streitjahr (2006) eine Fahrschule. Seinen Gewinn ermittelte er durch…
Paintball-Verein nicht gemeinnützig
Mit rechtskräftigem Urteil vom 19. Februar 2014 (1 K 2423/11) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Verein, dessen Vereinszweck das gemeinschaftliche Ausüben von (Turnier-)Paintball ist, nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) anzusehen und deshalb auch nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist.WeiterlesenDer Kläger – ein im Juni 2010 gegründeter Paintball-Verein - beantragte die Feststellung der…
Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 28. Januar 2014 (5 K 2131/12) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein Kind, das nach seiner Erstausbildung in Vollzeit erwerbstätig ist und berufsbegleitend studiert, ab Januar 2012 kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.WeiterlesenDer Sohn der Klägerin beendete im Juni 2008 seine Erstausbildung zum Bauzeichner, wurde anschließend vom Ausbildungsbetrieb übernommen und…
Zahnarztfrau nicht gewerblich tätig
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az.: 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztfrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und -organisation, den Schriftverkehr, die Personalverwaltung und Abrechnung zuständig ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine (gewerbesteuerpflichtigen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.WeiterlesenDie Klägerin ist…