- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
WeiterlesenMit Urteil vom 23. November 2016 (2 K 2581/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt.
Die Klägerin war im Streitjahr 2013 als Zug-Servicemitarbeiterin bei der DB Fernverkehr AG beschäftigt. Für die Fahrten zwischen ihrem…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
WeiterlesenMit Urteil vom 12. Oktober 2016 (2 K 2352/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass es einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 € nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben.
Der Kläger ist selbständiger Zeitungszusteller in der Südpfalz. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einnahmen von knapp 6.000 € jährlich.…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Keine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen
WeiterlesenMit Urteil vom 8. November 2016 (3 K 2578/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass sog. „Mitnahmepauschalen“ auch bei Staatsbediensteten seit 2014 nicht (mehr) steuerfrei sind.Kontext der Entscheidung:
Reisekostenerstattungen durch einen Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes sind nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie den Aufwand, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten…
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Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen
WeiterlesenHäusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung bzw. „Bananenrolle“) nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Mit Urteil vom 18. August 2016 (4 K 2173/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar waren. Die Klägerin ist ledig und wohnt im Rhein-Lahn-Kreis. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 2013 machte sie u.a. Kosten in Höhe von 2.250 € für eine Fettabsaugung bei…Weiterlesen



