- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
WeiterlesenMit Urteil vom 18. Oktober 2017 (1 K 1650/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen.Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf…
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Maserati als Geschäftswagen: Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar
WeiterlesenMit Urteil vom 13. November 2017 (5 K 1391/15) hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein weiteres Mal der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen und entschieden, dass ein Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen muss, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1%-Regelung („Nutzungspauschale“), sondern nach dem Anteil…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern zustehen
Mit Urteil vom 29. August 2017 (4 K 2296/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Großeltern für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten können, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird.Der Kläger erhielt bis Mai 2015 für seine drei Kinder C., L. und N. und für seine…Weiterlesen - | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
WeiterlesenMit Urteil vom 28. Juni 2017 (5 K 2388/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht schon dann endet, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist.Die Klägerin ist Mutter einer am 22. Dezember 1991 geborenen Tochter,…
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Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
WeiterlesenMit Urteil vom 21. März 2017 (5 K 1594/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn) ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat.
Die Klägerin wohnt im Zuständigkeitsbereich…