- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 9. April 2019 (4 K 1734/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches)…
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„Moot-Probe“ beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz
WeiterlesenDas Finanzgericht Rheinland-Pfalz bot am vergangenen Freitag (12. April 2019) einem Studierenden-Team der Universität Trier die Gelegenheit, erstmals in ihrer juristischen Laufbahn „vor Gericht“ aufzutreten. Die Studierenden nehmen derzeit am studentischen Wettbewerb „BFH-Moot-Court 2019“ teil, der nun bereits zum achten Mal in Zusammenarbeit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) mit dem Bundesfinanzhof (BFH)…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind.
WeiterlesenMit nun rechtskräftigem Urteil vom 4. Juli 2018 (1 K 1480/16) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als sog. außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten…
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Erfahrungsaustausch zwischen Finanzgericht Rheinland-Pfalz und Landesamt für Steuern
WeiterlesenAm 7. November 2018 trafen sich Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Rheinland- Pfalz mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesamtes für Steuern zu einem regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustausch. Der Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Ulrich Mildner und die Präsidentin des Landesamtes für Steuern Brigitte Bollinger-Wechsler würdigten diese Zusammenkunft, die nicht nur Gelegenheit gab, wechselseitig über…
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Keine sog. „tatsächliche Verständigung“ mit dem Finanzamt über Hinterziehungszinsen möglich
WeiterlesenMit Urteil vom 12. April 2018 (6 K 2254/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass wegen einer Steuerhinterziehung festzusetzende Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sog. „tatsächliche Verständigung“ zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sein können.
Der Kläger betreibt in der Vorderpfalz einen Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde festgestellt, dass der Kläger…