Zahlungen der NATO an einen bei der ISAF in Afghanistan beschäftigten und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sind nicht steuerfrei
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 30. Juli 2019 (5 K 1077/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass der Arbeitslohn, den ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan von der NATO erhält, in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist.
Der Kläger (geb. 1953) war Soldat im Dienst der Bundeswehr. Nach dem Ausscheiden aus…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 13. Juni 2019 (5 K 1182/19) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Zugunsten des Klägers wurde für seinen Sohn Kindergeld festgesetzt und bis…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein
WeiterlesenMit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 9. April 2019 (4 K 1734/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches)…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
„Moot-Probe“ beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz
WeiterlesenDas Finanzgericht Rheinland-Pfalz bot am vergangenen Freitag (12. April 2019) einem Studierenden-Team der Universität Trier die Gelegenheit, erstmals in ihrer juristischen Laufbahn „vor Gericht“ aufzutreten. Die Studierenden nehmen derzeit am studentischen Wettbewerb „BFH-Moot-Court 2019“ teil, der nun bereits zum achten Mal in Zusammenarbeit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) mit dem Bundesfinanzhof (BFH)…
- | Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind.
WeiterlesenMit nun rechtskräftigem Urteil vom 4. Juli 2018 (1 K 1480/16) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als sog. außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten…