Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bot am vergangenen Freitag (12. April 2019) einem Studierenden-Team der Universität Trier die Gelegenheit, erstmals in ihrer juristischen Laufbahn „vor Gericht“ aufzutreten. Die Studierenden nehmen derzeit am studentischen Wettbewerb „BFH-Moot-Court 2019“ teil, der nun bereits zum achten Mal in Zusammenarbeit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) mit dem Bundesfinanzhof (BFH) veranstaltet wird.
Der Präsident des Finanzgerichts Dr. Ulrich Mildner begrüßte die universitären Gäste im Sitzungssaal des Finanzgerichts und lud die durch Prof. Dr. Henning Tappe, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier, betreuten Studierenden zu einer möglichst realitätsgerechten Vorbereitung auf ihren Wettbewerb ein.
Die Bezeichnung „Moot Court“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „fiktives Gericht“. In einem simulierten Gerichtsverfahren sollen Studierende erste Einblicke in den Ablauf von Gerichtsverfahren, in die Argumentation vor Gericht und in die Arbeit in einem juristischen Team erhalten. Gegenstand des „BFH Moot Courts“ ist die Revision gegen ein Original-Urteil eines deutschen Finanzgerichts. Die Studierenden-Teams übernehmen dabei die Rolle der Prozessbeteiligten und fertigen eine Revisionsbegründung und -erwiderung aus Sicht der Steuerpflichtigen bzw. der Finanzverwaltung an. Bei Erreichen der Endrunde des Wettbewerbs, die am 10. und 11. Oktober 2019 am Bundesfinanzhof in München stattfindet, vertreten sie zudem in einer mündlichen Verhandlung vor hochrangigen Vertretern aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Beraterschaft eine zufällig ausgeloste Partei dieses Steuerrechtsstreits.
Präsident Dr. Mildner freute sich über das große Interesse der Nachwuchsjuristinnen und -juristen am Steuerrecht und ermutigte sie zu einer kontroversen Diskussion steuerrechtlicher Fragen. Der BFH-Moot-Court sei ein hervorragender Raum, um die ebenso komplexe wie spannende Auseinandersetzung um die „richtige“ Besteuerung schon frühzeitig auf hohem Niveau und vor steuerrechtlichen Entscheidungsträgern zu üben. Er wünschte den Studierenden hierbei – auch über den Wettbewerb hinaus – viel Erfolg und Freude.
In einer 60-minütigen Verhandlung führten die Studierenden in den Wettbewerbsfall ein und versuchten mit einem engagierten Vortrag, den um die Richter Dr. Martini und Schmidt sowie Prof. Dr. Tappe gebildeten Senat von der Position der Finanzverwaltung zu überzeugen. Auch wenn der simulierte Senat am Schluss der mündlichen Verhandlung keine Entscheidung über die Revision treffen musste, konnten die Studierenden mit ihrem ersten Auftritt „vor Gericht“ besondere Eindrücke von der finanzgerichtlichen Tätigkeit gewinnen, wofür Prof. Dr. Trappe seinen besonderen Dank aussprach.
FG Rheinland-Pfalz, Pressemeldung vom 15. April 2019
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