Präsident des Finanzgerichts Rüdiger Orth im Ruhestand
Am 31. Dezember 2014 trat der in Neustadt an der Weinstraße wohnhafte Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Rüdiger Orth nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.WeiterlesenHerr Orth war nach seinem Jurastudium und dem anschließenden Referendariat zunächst in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg bei verschiedenen Finanzämtern tätig. 1979 wechselte er in die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung und war Dozent an der…
Der Betrieb einer Kampfsportschule ist umsatzsteuerfrei
WeiterlesenMit rechtskräftigem Urteil vom 9. Oktober 2014 (6 K 2249/12) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Umsätze aus einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und Hochschulen erbracht werden.
Der Kläger betreibt in Rheinland-Pfalz (nördliche Pfalz) eine…
Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein Gewerbebetrieb
WeiterlesenMit Urteil vom 24. September 2014 (2 K 1611/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Dienstleistungen im Wellness- und/oder Schönheitsbereich (z.B. Bodyforming, Nageldesign, Feng Shui, Qi Gong, Reiki, Vertrieb von Gesundheits-, Wellness-, Kosmetik- und Modeartikeln usw.), die lediglich nebenberuflich angeboten werden und über Jahre keine Gewinne abwerfen, keine gewerblichen Tätigkeiten darstellen.
Die Klägerin…
Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können.WeiterlesenNach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur…
Schönheitsoperation nicht steuerlich absetzbar
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 20. Mai 2014 (5 K 1753/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Operationskosten für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung keine sog. außergewöhnlichen Belastungen darstellen und daher auch nicht steuerlich berücksichtigt werden können.WeiterlesenDie Kläger machten in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 Operationskosten (rd. 4.600 €) für eine Bruststraffung und…