Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 12. November 2015 (6 K 1868/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.WeiterlesenDer Kläger ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Westpfalz. Anlässlich seines 60. Geburtstages lud er ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte…
Fachgespräch zwischen Finanzrichtern und Steuerberatern
Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz trafen sich am 2. Dezember 2015 zu einem ausführlichen Fachgespräch mit dem Präsidenten der Steuerberaterkammer Rheinland Pfalz, Herrn Edgar Wilk, dem Präsidenten des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, Herrn Wolfgang Roth, und weiteren Vorstandsmitgliedern. „Der fachliche Austausch mit den Vertretern der steuerberatenden Berufe ist für die gerichtliche Praxis äußerst hilfreich“, sagte Dr.…WeiterlesenUnterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig
Mit Urteil vom 17. September 2015 (4 K 2254/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Kellner Unterhaltszahlungen an seine im Kosovo lebenden volljährigen erwerbsfähigen Kinder nicht als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ i.S. des § 33 a Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd geltend machen kann, wenn er nicht nachweist, dass sich seine Kinder bemüht haben, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.…WeiterlesenTelearbeitsplatz einer Alleinerziehenden
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 11. August 2015 (3 K 1544/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz auch von einer alleinerziehenden Mutter nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können.WeiterlesenDie Klägerin wohnt im Landkreis Bernkastel-Wittlich und ist bei einer Verwaltungsbehörde beschäftigt. Nach ihrer Scheidung traf sie mit ihrem Arbeitgeber…
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
Mit Urteil vom 15. Juli 2015 (1 K 2204/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 €) erzielt.WeiterlesenDer Kläger lebt in Rheinhessen und ist nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbständig tätig. Das beklagte…