| Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Pressemeldung des Finanzgerichts zum Teil fehlerhaft wiedergegeben

Die Pressemeldung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom gestrigen Tag (10. Februar 2016: „Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar“) wird in einigen Medien (z.B. Focus online, DIE WELT u.a.) teilweise fehlerhaft wiedergegeben:

In den betreffenden Veröffentlichungen bzw. Artikeln heißt es:

"Nach vier Jahren Verhandlungen durch mehrere Instanzen entschied das Finanzgericht, die Klage sei nicht berechtigt."

Diese Aussage ist unzutreffend. Denn nicht das Verfahren vor dem Finanzgericht hat vier Jahre gedauert und lief durch mehrere Instanzen, sondern das Strafverfahren gegen den Kläger. So wurde dies auch in der gestrigen Pressemitteilung des Finanzgerichts mitgeteilt, denn dort wird ausgeführt:

„Der Kläger wurde deshalb (u.a.) wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung angeklagt und nach mehrjährigem Strafprozess über mehrere Instanzen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde."

Das Klageverfahren beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz war nach 1 Jahr und 9 Monaten abgeschlossen.

Das Gericht bittet daher alle betroffenen Medien um eine zeitnahe redaktionelle Richtigstellung bzw. Beachtung bei der zukünftigen Berichterstattung.

 

 

 

 

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