Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100162, 67404 Neustadt an der Weinstraße
Tel. Zentrale: 06321-401-0
Telefax: 06321-401-355
E-Mail: poststelle(at)fg.jm.rlp.de
De-Mail: fg-rlp@egvp.de-mail.de
Bankverbindung:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE34 5451 0067 0001 4076 78
BIC: PBNKDEFF
Behördenleiter:
Klaus Burkhart, Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Vertreter:
Frank Amendt, Vizepräsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Pressesprecherin:
Barbara Weiß, Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Rheinland-Pfalz,
Telefon: 06321/401-220
Geschäftsleiter:
Klaus-Peter Winkler
Verwaltungsreferent:
Bernhard Günther
Sprechzeiten:
Mo - Do von: 09:00 - 12.00 und von 14:00 - 15:00 Uhr
und Fr von: 09.00 - 12.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit von Terminabsprachen.
Zutritt zu den öffentlichen Sitzungen ist gewährleistet.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Wegbeschreibung:
Wichtiger Hinweis
Der elektronische Rechtsverkehr beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist eröffnet. Somit ist es möglich, Klagen, Anträge, Rechtsmittel oder sonstige Prozesserklärungen rechtswirksam auf elektronischem Wege einzureichen. Nähere Informationen über technische und rechtliche Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten Sie im Menüunterpunkt "Menü/Themen/elektronischer Rechtsverkehr" auf dieser Seite.
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz unabweisbar sein, die folgenden Regelungen:
1. Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
2. Bringen Sie eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP 2 oder eines vergleichbaren Standards mit und tragen Sie diese, soweit Sie nicht von dem Tragen einer solchen Bedeckung generell befreit sind oder zum Abnehmen derselben aufgefordert werden.
3. Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
4. Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Hinweise nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z.B. Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungender entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt.