Herzlich Willkommen beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100162, 67404 Neustadt an der Weinstraße

Tel. Zentrale: 06321-401-0
Telefax: 06321-401-355

E-Mail: poststelle(at)fg.jm.rlp.de
De-Mail: fg-rlp@egvp.de-mail.de

Bankverbindung:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE34 5451 0067 0001 4076 78
BIC: PBNKDEFF

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo - Do von: 09:00 - 12.00 und von 14:00 - 15:00 Uhr
und Fr von: 09.00 - 12.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit von Terminabsprachen.

Zutritt zu den öffentlichen Sitzungen ist gewährleistet.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Wegbeschreibung:

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Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Klaus Burkhart, Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz

Vertreter:
Frank Amendt, Vizepräsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz

Pressesprecherin:
Barbara Weiß, Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Rheinland-Pfalz,
Telefon: 06321/401-220

Geschäftsleitung:
Frau JARin Julia Stövesand

Verwaltungsreferentin:
Frau JARin Birgit Preiß

Wichtiger Hinweis

Der elektronische Rechtsverkehr beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist eröffnet. Somit ist es möglich, Klagen, Anträge, Rechtsmittel oder sonstige Prozesserklärungen rechtswirksam auf elektronischem Wege einzureichen. Nähere Informationen über technische und rechtliche Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten Sie im Menüunterpunkt "Menü/Themen/elektronischer Rechtsverkehr" auf dieser Seite.

 

 

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z.B. Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungender entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt.