Stellenangebot
Beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Stelle in Teilzeit (50 bis 75 vom Hundert einer Vollzeitstelle) als
Justizbeschäftigte oder Justizbeschäftigter (m/w/d)
zu besetzen.
Aufgabengebiet:
Zu besetzen ist eine Stelle in einer Serviceeinheit. Dies beinhaltet Schreibarbeiten aller Art, wie z.B. Aktenverwaltung, Ladungen, Bücherei, Posteingangs- und Postausgangsbehandlung etc., die mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln ausgeführt werden sowie telefonischer und persönlicher Umgang mit Publikum. Hinzu kommen Tätigkeiten im Bereich der EDV.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Berufsausbildung bevorzugt als Justiz-, Rechtsanwalts-, Notar-, Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung
- sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
- sicherer Umgang mit den neuesten MS-Office-Anwendungen
- IT-Kenntnisse sowie -Interesse
- Einsatzbereitschaft und im Falle von Teilzeitbeschäftigung flexible Einsatzmöglichkeiten
- Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, freundliches Auftreten, Organisationstalent, Belastbarkeit, Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit
Was bieten wir Ihnen?
- einen unbefristeten Arbeitsplatz mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
- Beschäftigung und Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TV-L, bei Vorliegen der Voraussetzungen ist auch eine Eingruppierung bzw. eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L möglich
Bewerbung
Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung und eventuellen Arbeitszeugnissen senden Sie bitte an
Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail-Bewerbungen können an folgende Adresse gerichtet werden:
(Betreff: Stellenausschreibung)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Justizamtfrau Stövesand unter der Telefonnummer 06321-401 230.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2023 (Eingang)
Eine Rückgabe schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn ein Freiumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes vernichtet.
Wir versenden keine Eingangsbestätigung.
Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.