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Geschichte und Entwicklung des Finanzgerichts

Die Gründung des Finanzgerichts geht auf das Landesgesetz vom 11. August 1949 (GVBl. Rheinland-Pfalz 1949 I, 338) zurück.

Die RAO von 1919, auf die die Finanzgerichtsbarkeit zurückgeht, sah die Aufgabe der Finanzgerichte in erster Linie darin, die Finanzverwaltung auf die Gesetzmäßigkeit ihres Vorgehens zu kontrollieren, während der Aspekt der Rechtsschutzgewährung für den Steuerbürger damals nicht im Vordergrund stand. Das sogenannte Vorschaltgesetz von 1957 stellte außer der von Anfang an vorhandenen sachlichen Unabhängigkeit auch die persönliche Unabhängigkeit der Richter sicher.

Mit der heute noch gültigen Finanzgerichtsordnung von 1965, die den Gedanken der Rechtsschutzgewährung für den einzelnen gegenüber rechtswidrigen Verwaltungsmaßnahmen betont, bekam die Finanzgerichtsbarkeit eine - wenngleich zwischenzeitlich mehrfach geänderte - Verfahrensordnung, die modernen juristischen Standards entspricht.

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